Gesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung „Geld und Währung“
Abkürzungen aus dem Bereich Staats- und Verwaltungsrecht:
Abkürzungen, die hauptsächlich im Öffentlichen Recht verwendet werden.
1. BesVNG
Erstes Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern
1. BImSchV
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
1. BMeldDÜV
Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden
1. DV LuftBO
Erste Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Anwendungsbestimmungen zu Anhang III – EU-OPS – der VO (EWG) Nr. 3922/91
1. DV LuftGerPV
Erste Durchführungsverordnung zur Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
1. DV Niederlassungsfreiheit EWG
Erste Verordnung zur Durchführung von Richtlinien über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
1. DV-BEG
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes
1. DV-BRüG
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesrückerstattungsgesetzes
1. EKrV
Verordnung über die Kosten von Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz
1. FlGDV
Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung
1. FlugLSV
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm
1. LADV-Saar
Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
1. SprengV
Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz
1. WasSV
Erste Wassersicherstellungsverordnung
1. WoZErhV
Erste Verordnung über die Erhöhung der Zinsen für Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes
10. BImSchV
Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
11. ÄndG LAG
Elftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes
11. BImSchV
Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Emissionserklärungen)
12. BImSchV
Zwölfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes