versus
Durch ein v. werden die Parteien eines Rechtsstreites in dessen offizieller Bezeichnung voneinander getrennt. Dies ist insb. in common-law-Rechtsordnungen üblich, dabei wird in den USA hinter dem „v“ ein Punkt gesetzt, in England und Wales dagegen nicht. Wird das v. zur Trennung der Parteien in einem Zivilprozess verwendet, wird es üblicherweise als „and“ ausgesprochen.
In Deutschland dagegen die Trennung der Parteibezeichnungen durch das Zeichen“ ./.“ üblich; wird ausnahmsweise „versus“ verwendet, dann rglm. In der Form „vs.“.
Rechtsabkürzungen mit dem Anfangsbuchstaben V:
V zu § 180 Abs. 2 AO
Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung
V.
Verkäufer
v. H.
vom Hundert
V. i. S. d. P.
Verantwortlich im Sinne des Presserechts
v. u. g.
vorgelesen und genehmigt (z.B. in gerichtlichen Protokollen)
V.i.S.d.P.
Verantwortlich im Sinne des Presserechts
VA
Verfahrensanweisung
VA
Verkehrsrecht aktuell (Zeitschrift)
VA
Vermittlungsausschuss (zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat)
VA
Versorgungsamt
VA
Versorgungsausgleich
VA
Verwaltungsakt
VA
Verwaltungsausschuss
VA
vollstreckbare Ausfertigung
VA
Vollstreckungsauftrag
VAAufsG
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester
VAbschlNOG
Gesetz zur Neuordnung der Versorgungsabschläge
VAErstV
Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs
VAFreistV
Verordnung zur Freistellung von Versicherungsunternehmen von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz