v

versus
Durch ein v. werden die Parteien eines Rechtsstreites in dessen offizieller Bezeichnung voneinander getrennt. Dies ist insb. in common-law-Rechtsordnungen üblich, dabei wird in den USA hinter dem „v“ ein Punkt gesetzt, in England und Wales dagegen nicht. Wird das v. zur Trennung der Parteien in einem Zivilprozess verwendet, wird es üblicherweise als „and“ ausgesprochen.
In Deutschland dagegen die Trennung der Parteibezeichnungen durch das Zeichen“ ./.“ üblich; wird ausnahmsweise „versus“ verwendet, dann rglm. In der Form „vs.“.

v. u. g.

vorgelesen und genehmigt (z.B. in gerichtlichen Protokollen)

VAAufsG

Gesetz über die Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen und der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester  

VAErstV

Verordnung über die Erstattung von Aufwendungen der Träger der Rentenversicherung im Rahmen des Versorgungsausgleichs