Erste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Schiffspersonalverordnung-Rhein
Abkürzungen aus dem Bereich Arbeitsrecht:
Abkürzungen, die hauptsächlich im Arbeitsrecht verwendet werden.
2. DV LuftBO
Zweite Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Dienst-, Flugdienst-, Block- und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern in Luftfahrtunternehmen und außerhalb von Luftfahrtunternehmen bei berufsmäßiger Betätigung)
2. PflegeArbbV
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche
2. SteinmetzArbbV
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
2. TextilArbbV
Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie
3. GerüstbauerArbbV
Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk
6. GebäudeArbbV
Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
9. BauArbbV
Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe
9. MalerArbbV
Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
ÄApprOÄndV 7
Siebente Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Ärzte
aba
Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V.
AbwasserMeistPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Abwassermeister/Geprüfte Abwassermeisterin
AE
Arbeitsrechtliche Entscheidungen (Zeitschrift)
AEntG
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen)
AEntGMeldstellV
Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 18 Absatz 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
AEntGMeldV
Verordnung über Meldepflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AErlV
Arbeitserlaubnisverordnung
AETR
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
AETR-Abkommen
Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
AEVO
Ausbilder-Eignungsverordnung