versus
Durch ein v. werden die Parteien eines Rechtsstreites in dessen offizieller Bezeichnung voneinander getrennt. Dies ist insb. in common-law-Rechtsordnungen üblich, dabei wird in den USA hinter dem „v“ ein Punkt gesetzt, in England und Wales dagegen nicht. Wird das v. zur Trennung der Parteien in einem Zivilprozess verwendet, wird es üblicherweise als „and“ ausgesprochen.
In Deutschland dagegen die Trennung der Parteibezeichnungen durch das Zeichen“ ./.“ üblich; wird ausnahmsweise „versus“ verwendet, dann rglm. In der Form „vs.“.