Rahmenbeschluss
Beschluss des EU-Rates zur Rechtsangeichung in den Mitgliedsstaaten im Rahmen der „3.Säule“ (etwa Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) auf der Grundlage von Art. 29 ff. EUV i.d.F. vor dem Vertrag von Lissabon.
Rahmenbeschluss
Beschluss des EU-Rates zur Rechtsangeichung in den Mitgliedsstaaten im Rahmen der „3.Säule“ (etwa Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen) auf der Grundlage von Art. 29 ff. EUV i.d.F. vor dem Vertrag von Lissabon.