Gesetz über die Internationalen Übereinkommen betreffend die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilfen sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft …
Rechtsabkürzungen mit dem Anfangsbuchstaben K:
KVAV
Verordnung betreffend die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit in der privaten Krankenversicherung …
KVBEVO
Verordnung zur tarifbezogenen Ermittlung der steuerlich berücksichtigungsfähigen Beiträge zum Erwerb eines Krankenversicherungsschutzes im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes …
KVG
Gesetz über das Vermögen der Gemeinden, Städte und Landkreise …
KVG
Krankenversicherungsgesetz (Schweiz)…
KVHilfsmV
Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung …
KVKG
Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung …
KVLG
Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte…
KVLG 1989
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte …
KVMeistPrV
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Kraftverkehr und Geprüfte Meisterin für Kraftverkehr …
KVR
Kollisionsverhütungsregelnc (Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See; Anlage zu § 1 der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See)…
KVR
Kreisverwaltungsreferat…
KVStDV
Kapitalverkehrsteuer-Durchführungsverordnung…
KVStG
Kapitalverkehrsteuergesetz…
KVStGleichstV
Verordnung über die kapitalverkehrsteuerliche Gleichstellung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der Europäischen Atomgemeinschaft und der Europäischen Investitionsbank mit dem Bund …
KVWG
Gesetz zur Weiterentwicklung des Kassenarztrechts …
KWaffVtr
Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen …
KWahlG
Kommunalwahlgesetz…
KWEA
Kreiswehrersatzamt…
KWEG
Kriegswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz (Gesetz vom 24. Juli 1917, mit welchem die Regierung ermächtigt wird, aus Anlass der durch den Kriegszustand verursachten außerordentlichen Verhältnisse die notwendigen Verfügungen auf wirtschaftlichem Gebiete zu treffen)…