Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen.
Die Schutzmaßnahmen-VO dient zusammen mit der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung dem grenzüberschreitenden, europaweiten besseren Schutz von Gewaltopfern.