Licentiatus iuris, Lizenziat in Rechtswissenschaft
Lic. Iur. Ist der bisherige akademischer Grad nach einem Rechtsstudium an Schweizer Universitäten, wird derzeit im Rahmen des Bologna-Prozesses auch in der Schweiz durch Bachelor- und Master-Abschlüsse abgelöst, wobei der lic. Iur. einem Masterabschluss als MLaw entspricht.
Daneben wird der lic.iur. Bzw. der lic. iur. can. an einigen Univisitäten als akademischer Grad nach dem erfolreichen Abschluss eines (Aufbau-)Studiums im Kirchenrecht vergeben.