Doctor designatus, Doktorgrad, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der in der Promotionsordnung vorgeschriebenen Veröffentlichtung der Doktorarbeit (Dissertation) geführt werden darf.
Doctor designatus, Doktorgrad, der nach einigen Promotionsordnungen zwischen dem Ende des Promotionsverfahrens und der in der Promotionsordnung vorgeschriebenen Veröffentlichtung der Doktorarbeit (Dissertation) geführt werden darf.